Frische Ideen
und immer auf dem
aktuellen Stand

BERUFSPÄDAGOGISCHE
FORTBILDUNGEN
(PFLICHTFORTBILDUNGEN)

Starttermine entnehmen Sie bitte den Fortbildungsprogrammen - Beachten Sie den Zusatztermin am 10. Juni 2024 - "PAL als Lerncoach"

Die 1-tägigen berufspädagogischen Fortbildungen bieten Ihnen regelmäßig die Möglichkeit, Ihre pädagogischen und fachlichen Kenntnisse und Methoden aufzufrischen und immer wieder über den Tellerrand zu schauen. Daneben ermöglichen sie den Austausch mit Berufskolleg*innen und bieten verschiedenste Anregungen und neue Ideen für die Praxis.
Die Fortbildungstage lassen sich als Pflichtfortbildungen gemäß §4 Abs. 3 PflAPrV anrechnen.

DAS ERWARTET SIE IN DER FORTBILDUNG:
  • Erfahrungs- und handlungsorientierte Fortbildung
  • Offene und vertrauensvolle Lern- und Arbeitsatmosphäre
  • Digitale Lernangebote und -umgebung (Schul-Cloud und Learning-Management-System zur Unterstützung der Lerninhalte und eigenständigen Lernens)

AKTUELLES FORTBILDUNGS- ANGEBOT FÜR DIE PRAXISANLEITUNG IN DER PFLEGE

Das Fortbildungsprogramm für das erste Halbjahr 2024/2025 (Juni – Dezember 2024) ist jetzt online:

Fortbildungsprogramm 24-25

Anmeldeformular 24-25

 

Für das Programm im laufenden Zeitraum 2023/2024 können Sie noch am 10.06.2024 teilnehmen. Nutzen Sie dafür die Anmeldung im Download.

Anmeldung Zusatztermin PAL als Lerncoach 10.06.2024

Datenschutzinformationen

Stöbern Sie gerne in unseren Angeboten und schicken Sie uns Ihre individuelle Anfrage zu. Wir freuen uns über Ihre Anmeldungen, Anregungen und Wünsche!

 

FINANZIERUNGSOPTIONEN

Die Fortbildungskosten für einen Fortbildungstag betragen für Verbundeinrichtungen 120,00 Euro,

für alle anderen Einrichtungen 140,00 Euro.

(inkl. Lehrgangsmaterialien).

Die Fortbildungskosten können über die Pauschalen der praktischen Ausbildung refinanziert werden – Sprechen Sie uns gerne an.

HABEN SIE FRAGEN ODER MÖCHTEN SIE SICH FÜR EINE FORTBILDUNG ANMELDEN

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZU FORTBILDUNGSTAGEN
FÜR DIE PRAXISANLEITUNG

Die Themen sind unabhängig voneinander und können beliebig nach Interesse oder den Bedarfen in der eigenen Praxis bzw. Einrichtung gebucht werden.

Die Teilnehmenden erhalten pro Fortbildungstag ein Zertifikat über die Teilnahme.
Alle oben aufgeführten Fortbildungen gelten als berufspädagogische Pflichtfortbildungen.

Der Gesetzgeber fordert von Praxisanleitungen, dass Sie berufspädagogische Fortbildungen in einem Umfang über mindestens 24 Stunden pro Jahr nachweisen können (§4, Abs. 3 PflAPrV). Der Nachweis erfolgt mit dem Zertifikat.

HABEN SIE FRAGEN ODER IST IHR THEMA NICHT DABEI?
WIE FREUEN UNS AUF IHREN ANRUF ODER IHRE NACHRICHT!