BERUFSPÄDAGOGISCHE
FORTBILDUNGEN
(PFLICHTFORTBILDUNGEN)
Die 1-tägigen berufspädagogischen Fortbildungen bieten Ihnen regelmäßig die Möglichkeit, Ihre pädagogischen und fachlichen Kenntnisse und Methoden aufzufrischen und immer wieder über den Tellerrand zu schauen. Daneben ermöglichen sie den Austausch mit Berufskolleg*innen und bieten verschiedenste Anregungen und neue Ideen für die Praxis.
Die Fortbildungstage lassen sich als Pflichtfortbildungen gemäß §4 Abs. 3 PflAPrV anrechnen.
- Erfahrungs- und handlungsorientierte Fortbildung
- Offene und vertrauensvolle Lern- und Arbeitsatmosphäre
- Digitale Lernangebote und -umgebung (Schul-Cloud und Learning-Management-System zur Unterstützung der Lerninhalte und eigenständigen Lernens)
AKTUELLES FORTBILDUNGS- ANGEBOT FÜR DIE PRAXISANLEITUNG IN DER PFLEGE
Folgende Fortbildungsprogramme finden Sie hier im Download:
- Erstes Halbjahr 2024/2025 (Juni – Dezember 2024)
- Fortbildungsangebote 2025 (2. Halbjahr 24/25 u. 1. Halbjahr 25/26)
Fortbildungsprogramm 24-25 1. Halbjahr
Anmeldeformular 24-25 1. Halbjahr
Fortbildungsübersicht PAL 2025
Fortbildungsprogramm und Inhalte PAL 2025
Stöbern Sie gerne in unseren Angeboten und schicken Sie uns Ihre individuelle Anfrage zu. Wir freuen uns über Ihre Anmeldungen, Anregungen und Wünsche!
FINANZIERUNGSOPTIONEN
Die Fortbildungskosten für einen Fortbildungstag betragen für Verbundeinrichtungen 120,00 Euro,
für alle anderen Einrichtungen 140,00 Euro.
(inkl. Lehrgangsmaterialien).
Die Fortbildungskosten können über die Pauschalen der praktischen Ausbildung refinanziert werden – Sprechen Sie uns gerne an.
HABEN SIE FRAGEN ODER MÖCHTEN SIE SICH FÜR EINE FORTBILDUNG ANMELDEN
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZU FORTBILDUNGSTAGEN
FÜR DIE PRAXISANLEITUNG
Die Themen sind unabhängig voneinander und können beliebig nach Interesse oder den Bedarfen in der eigenen Praxis bzw. Einrichtung gebucht werden.
Die Teilnehmenden erhalten pro Fortbildungstag ein Zertifikat über die Teilnahme.
Alle oben aufgeführten Fortbildungen gelten als berufspädagogische Pflichtfortbildungen.
Der Gesetzgeber fordert von Praxisanleitungen, dass Sie berufspädagogische Fortbildungen in einem Umfang über mindestens 24 Stunden pro Jahr nachweisen können (§4, Abs. 3 PflAPrV). Der Nachweis erfolgt mit dem Zertifikat.