WEITERBILDUNG ZUR
PRAXISANLEITUNG
(300 STUNDEN)
Die Weiterbildung zur Praxisanleitung befähigt Sie, Auszubildende qualifiziert und kompetent in ihrer Ausbildung zu begleiten und sie Schritt für Schritt auf die künftigen, beruflichen Aufgaben vorzubereiten. Die Weiterbildung bietet Ihnen die nötigen berufspädagogischen und pflegewissenschaftlichen Hintergründe sowie kommunikative und didaktische Werkzeuge für die gezielte Kompetenzförderung im Berufsalltag – zur pädagogischen Begleitung und Anleitung von Auszubildenden, Praktikant*innen und neuen Mitarbeitenden.
- Erfahrungs- und handlungsorientierte Weiterbildung
- Offene und vertrauensvolle Lern- und Arbeitsatmosphäre
- Digitale Lernangebote und -umgebung (Schul-Cloud und Learning-Management-System zur Unterstützung der Lerninhalte und eigenständigen Lernens)
INHALTE DER WEITERBILDUNG ZUR PRAXISANLEITUNG
Die Weiterbildung umfasst die gesetzlich vorgeschriebenen 300 Stunden und beinhaltet folgende Themen:
- Gesetzliche und organisatorische Rahmenbedingungen der Ausbildung
- Interaktion und Beziehungsgestaltung zum Auszubildenden
- Berufliches Selbstverständnis als Praxisanleitung entwickeln
- Individuelles Lernen ermöglichen und den Anleitungsprozess durchführen
- Beurteilen und Bewerten der Kompetenzentwicklung
- Praktische Anleitung planen, durchführen und evaluieren
Zum erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung gehört das Erstellen einer schriftlichen Abschlussarbeit sowie deren Präsentation im Abschlusskolloquium.
DOWNLOADBEREICH
- Anmeldung und Termine Anmeldung Weiterbildung zum/zur Praxisanleiter:in
- Inhalte und Informationen Inhalte und Informationen Weiterbildung zum/zur Praxisanleiter:in
- Informationen zum Datenschutz Datenschutzinformationen
FINANZIERUNGSOPTIONEN
Die Weiterbildungskosten betragen 2.190 Euro (für Verbundpartner 1.890 Euro) inkl. Lehrgangsmaterialien, Prüfungs- und Zertifikationsgebühren.
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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN WEITERBILDUNG
ZUR PRAXISANLEITUNG
- Abgeschlossene Ausbildung oder abgeschlossenes Studium in einem Pflegeberuf oder in einem vergleichbaren Beruf im Gesundheitswesen (zweijährige Berufsausbildung) oder
- Staatlich anerkannte Pflegefachkräfte im Gesundheitswesen mit vorzugsweise einjähriger Berufserfahrung
- Motivation, Empathie und Eigeninitiative
Die „Weiterbildung Praxisanleitung in Pflege- und Gesundheitsberufen“ gemäß §5 bis 8 und 18 PflBG sowie §4 Abs. 3 PflAPrV erfolgt mit einem Stundenumfang von 300 Stunden.
Davon sind 240 Stunden in den vorgeplanten Theoriephasen in der BiAP zu absolvieren, 40 Stunden nachgewiesene Hospitation und praktische Anleitungen in verschiedenen Verbundeinrichtungen und 20 Stunden sind für die schriftliche Abschlussarbeit geplant.
Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen Abschlussarbeit und der mündlichen Präsentation (Kolloquium). Sie endet mit der Zertifikatsübergabe.